Der Frühling naht und damit kommen auch die Frühlingsgefühle unserer Tiere.

Laut Gesetz müssen alle Katzen im vermehrungsfähigen Alter kastriert werden. Alle nicht kastrierten Katzen gelten als Zuchtkatzen und müssen gechippt, registriert und amtlich gemeldet werden. Das gilt nicht nur für Rassekatzen, sondern für ALLE Stubentiger.

Die Kastration von freilaufenden Katzen ist auch ein wichtiger Beitrag zum Tierschutz. Leider ist es noch immer Realität, dass ungewollte Katzenbabies ausgesetzt oder gar getötet werden. Aber auch für die Gesundheit der Katzen ist es eine wichtige Maßnahme. Kätzinnen, die nicht kastriert sind, werden oft dauerrollig, was ein sehr belastender Zustand für den Körper darstellt. Unkastrierte Kater fechten häufiger Kämpfe mit Artgenossen aus und kommen dann mit Bissverletzungen nach Hause. Außerdem legen sie auf der Suche nach einer Kätzin sehr weite Wege zurück und werden viel häufiger im Straßenverkehr verletzt oder getötet.

Unsere Frühjahrsaktion: auf Kastration von Kätzin und Kater gewähren wir einen Rabatt von 15% !

Aktion Kastration Kätzin/Kater ab 01.03.20